Auch in Baden-Württemberg planen Landwirte Streikmaßnahmen für den 8. Januar 2024. Protestfahrten und Blockadeaktionen könnten sich auf den Verkehr sowie den Schulweg auswirken. Das Kultusministerium betont jedoch, dass die Schulpflicht weiterhin besteht und rät dazu, mögliche Behinderungen einzukalkulieren.
Trotz potenzieller Auswirkungen auf den Verkehr und den Schülertransport findet am Montag, 8. Januar 2024, der reguläre Unterricht in Baden-Württemberg statt.
Für Schülerinnen und Schüler, die aufgrund von Ausfällen im öffentlichen Nah- oder Fernverkehr nicht zur Schule gelangen können und keine alternativen Transportmöglichkeiten haben, besteht die Möglichkeit, ausnahmsweise dem Präsenzunterricht fernzubleiben.
In solchen Fällen ist die Schule unverzüglich zu informieren. Schülerinnen und Schüler gelten unter diesen Umständen als entschuldigt (gemäß § 2 Absatz 1 der Schulbesuchsverordnung). Diese Regelung gilt auch, wenn eine Schülerin oder ein Schüler aufgrund des Warnstreiks oder Verkehrseinschränkungen verspätet zum Unterricht erscheinen kann.
Quelle: Kultusministerium Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 6. Januar 2024