Auch in Baden-Württe­m­­berg planen Landwir­te Streik­maß­nah­men für den 8. Januar 2024. Protest­fahr­ten und Blocka­de­ak­tio­nen könnten sich auf den Verkehr sowie den Schul­weg auswir­ken. Das Kultus­mi­nis­te­ri­um betont jedoch, dass die Schul­pflicht weiter­hin besteht und rät dazu, mögli­che Behin­de­run­gen einzukalkulieren.

Trotz poten­zi­el­ler Auswir­kun­gen auf den Verkehr und den Schüler­trans­port findet am Montag, 8. Januar 2024, der regulä­re Unter­richt in Baden-Württe­m­­berg statt.

Für Schüle­rin­nen und Schüler, die aufgrund von Ausfäl­len im öffent­li­chen Nah- oder Fernver­kehr nicht zur Schule gelan­gen können und keine alter­na­ti­ven Trans­port­mög­lich­kei­ten haben, besteht die Möglich­keit, ausnahms­wei­se dem Präsenz­un­ter­richt fernzubleiben.

In solchen Fällen ist die Schule unver­züg­lich zu infor­mie­ren. Schüle­rin­nen und Schüler gelten unter diesen Umstän­den als entschul­digt (gemäß § 2 Absatz 1 der Schul­be­suchs­ver­ord­nung). Diese Regelung gilt auch, wenn eine Schüle­rin oder ein Schüler aufgrund des Warnstreiks oder Verkehrs­ein­schrän­kun­gen verspä­tet zum Unter­richt erschei­nen kann.

Quelle: Kultus­mi­nis­te­ri­um Baden-Württe­m­­berg, Presse­mit­tei­lung vom 6. Januar 2024